Bei der Vollamortisation zahlt Ihr Unternehmen die gesamten Anschaffungskosten des Leasingobjekts inklusive Finanzierungskosten über die Leasingraten vollständig ab. Am Vertragsende besteht für Sie daher kein offener Restwert. Das heißt, Sie können das Objekt oft für eine geringe Schlusszahlung an den Leasinggeber in Ihren Bestand übernehmen oder einfach zurückgeben.
Die Vollamortisation bietet eine hohe Planungssicherheit, da die Gesamtkosten des Leasings von Anfang an feststehen und keine unerwarteten Zahlungen am Vertragsende anfallen.
Davon zu unterscheiden ist die Teilamortisation.
Rufen Sie uns an