Der Leasingvertrag regelt die Bedingungen der Nutzung eines Vermögensgegenstands zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Er definiert die Laufzeit, Leasingrate, mögliche Sonderzahlungen, Wartungsverpflichtungen und das Vorgehen am Vertragsende. So kann der Leasingnehmer am Schluss das Leasingobjekt in der Regel kaufen oder es zurückgeben.
Es gibt mehrere Formen von Leasingverträgen, die sich auf die verschiedenen Leasingarten wie Finanzierungsleasing, Mobilienleasing oder operatives Leasing beziehen. Die Vertragsgestaltung beeinflusst, ob das Leasingobjekt bilanziert wird und wer – Leasinggeber oder Leasingnehmer – die wirtschaftlichen Risiken trägt.
Rufen Sie uns an