Der Leasingnehmer ist die Person oder das Unternehmen, das ein Objekt eines Leasinggebers gegen Zahlung einer Leasingrate nutzt. Er erhält das Nutzungsrecht über einen vertraglich festgelegten Zeitraum, ohne das Leasingobjekt kaufen zu müssen.
Der Leasingnehmer trägt je nach Vertragsart unterschiedliche Pflichten: Während er beim operativen Leasing nach Vertragsende das Objekt zurückgibt, kann er beim Finanzierungsleasing für den Restwert oder eine Übernahme des Objekts verantwortlich sein. Leasingnehmer profitieren von planbaren Kosten, Liquiditätsschonung und steuerlichen Vorteilen.
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