Leasing-Glossar grenke: Leasingnehmer

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer ist die Person oder das Unternehmen, das ein Objekt eines Leasinggebers gegen Zahlung einer Leasingrate nutzt. Er erhält das Nutzungsrecht über einen vertraglich festgelegten Zeitraum, ohne das Leasingobjekt kaufen zu müssen.

 

Der Leasingnehmer trägt je nach Vertragsart unterschiedliche Pflichten: Während er beim operativen Leasing nach Vertragsende das Objekt zurückgibt, kann er beim Finanzierungsleasing für den Restwert oder eine Übernahme des Objekts verantwortlich sein. Leasingnehmer profitieren von planbaren Kosten, Liquiditätsschonung und steuerlichen Vorteilen.

Das Leasing-Glossar von grenke: Das könnte Sie auch interessieren

info

Direkt zur Übersicht Leasing-Glossar: Alle Begriffe A – Z

Rufen Sie uns an

Sie wünschen telefonische Beratung?

+49 7221 5007-0

Mo - Fr 8 - 18 Uhr