Leasing-Glossar grenke: Andienungsrecht

Andienungsrecht

Das Andienungsrecht ist eine Klausel im Leasingvertrag, die dem Leasinggeber das einseitige Recht einräumt, dem Leasingnehmer – also beispielsweise Ihr Unternehmen – am Ende der Vertragslaufzeit das Leasingobjekt zum Kauf anzubieten. Der Kaufpreis entspricht dabei dem im Vertrag festgelegten Restwert.

 

Im Gegensatz zu einer Kaufoption, bei der der Leasingnehmer entscheiden kann, ob er das Objekt erwirbt, verpflichtet das Andienungsrecht den Leasingnehmer in der Regel zum Kauf. Diese Klausel wird häufig bei Restwertleasingverträgen verwendet, bei denen der Restwert des geleasten Objekts am Ende der Laufzeit eine entscheidende Rolle spielt.

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